gängige Prüfverfahren
1. Prüfverfahren an oberirdischen Flüssiggastanks bis 3 Tonnen
Beim oberirdischen Flüssiggastank wird seit 2009 das Ventil-Anlüft-Prüfverfahren durchgeführt.
Hierbei erfolgt die exakte Ermittlung des Öffnungsdruckes des Sicherheitsventils.
Sollte das Sicherheitsventil ausgetauscht werden müssen, so wird dieses in der vorgeschriebenen Frist durchgeführt.
Die Kosten hierfür, werden nach Aufwand abgerechnet .
2. Prüfungen an unterirdischen Tanks bis 3 Tonnen mittels Einspeisemessung inkl. Sicherheitsventilprüfung.
Was verstehen wir unter dem Stromeinspeiseprüfverfahren?
Das Stromeinspeiseprüfverfahren ist ein Prüfverfahren, welches bei der 10-jährigen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung an unterirdischen Tanks angewendet werden kann. Es zieht anhand der
Stromleitfähigkeit der Tankisolation Rückschlüsse auf deren Unversertheit.
Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein?
Der Flüssiggastank muß erdgedeckt sein, darf aber höchstens 80 cm Erdbedeckung aufweisen.
Er muß epoxydharzbeschichtet sein, muß ggf.an den Ösen aufgegraben werden können und darf nicht überbaut sein.
3. Prüfungen an unterirdischen Tanks bis 3 Tonnen mittels Schallemissionsprüfung inkl. Sicherheitsventilprüfung.
Was verstehen wir unter der Schallemissionsprüfun?
Die Schallemissionsprüfung ist ein Prüfverfahren, welches bei der 10-jährigen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung an unterirdischen Tanks angewendet werden kann. Es können Fehler im Material
oder an Schweißnäthen festgestellt werden. Das Bauteil wird einer Belastung ausgesetzt, die bei vorhandenen Fehlern zu akustischen
Signalen führen, welche über Sensoren aufgenommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein?
Der Tank:
-darf nicht doppelwandig sein
-die Einbautiefe sollte 60 cm nicht überschreiten
-er muß zur Prüfung einen Mindestfüllstand von 40% haben
-bei 2,9 t Tanks muß am anderen Ende des Tanks aufgegraben werden um einen Sensor zu platzieren
- der Tank darf nicht überbaut oder überplastert / geteert sein
4. Prüfung von Flüssiggasanlagen bis 3 Tonne auf konventionelle Art (Öffnung und Begehung des Tanks)( diese Prüfverfahren wird von uns nicht mehr
angeboten)
Folgende Leistungen werden im Rahmen der inneren Prüfung erbracht:
Terminabsprache mit dem TÜV
Schriftliche Mitteilung des Prüftermins ca. 14 Tage von Durchführung
An-und Abfahrt zum Standort mit GGVS-Spezialfahrzeug
Entleerung des Behälters
Austausch des Sicherheitsventils, falls erforderlich – ohne Material
Prüfung der Überfüllsonde mit Prüfgerät auf Funktionstüchtigkeit
Prüfung der Schrauben und evtl. Austausch derselben – ohne Material
Reglertausch falls notwendig (SAV/SBV-Regler) – ohne Material
Gasdichtes Verschließen des Behälters
Rückführung des Gases
Behälter Dichtheitsprüfung
Alle von uns angeboten Prüfverfahren, beinhalten die Äußere Prüfung !!!